Slide 1
Kinder stark machen
Slide 2
Förderung der Sachkompetenz
Slide 3
Erlernen lebenspraktischer und
manueller Fertigkeiten
Slide 4
Ganzheitliche Entwicklung unterstützen
Slide 5
Förderung sozialer Fähigkeiten
Slide 6
Förderung der Sachkompetenz
previous arrow
next arrow

Anmeldung

Wenn Ihnen unser Kindergarten zusagt, dann melden Sie sich frühzeitig bei uns an.

Wie das geht?

Die Anmeldung erfolgt direkt über das Kinderbetreuungsportal der Stadt Lorsch

https://lorsch.de/de/kinder/kindergaerten.php

Da die Verteilung der Kindergartenplätze aller Kindergärten der Stadt Lorsch in der Regel im März gemacht wird, bekommen Sie spätestens Ende April eine schriftliche Auskunft (Zusage) darüber, welchen Kindergarten Ihr Kind besuchen darf.

Bei einer Zusage für unseren Kindergarten setzt sich der Kindergarten mit Ihnen in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Regelung der Platzvergabe in Lorscher Kindertageseinrichtungen

(Auszug aus dem Anmeldeformular aller Kindertagesstätten der Stadt Lorsch)

Die Vergabe von Betreuungsplätzen im folgenden Kindergartenjahr für die Monate August – Dezember erfolgt in der Regel im März/April eines jeden Jahres.

Bei dieser Platzvergabe werden grundsätzlich nur Anmeldungen berücksichtigt, die vollständig bis zum 28. Februar ausgefüllt der Stadtverwaltung (Sozialamt) vorliegen. Es gilt der Eingangsstempel der Stadtverwaltung.

Alle rechtzeitig eingegangen Anmeldungen erhalten bis spätestens 30. April das Ergebnis der Platzvergabe.

1. Kriterien bei der Vergabe von freien Plätzen in Kindertagesstätten

1.1. Wunscheinrichtung Erstpriorität Sollte die Nachfrage an die Wunscheinrichtung die freien Plätze übersteigen, dann erfolgt die Vergabe von freien Plätzen zunächst mit Berücksichtigung der

1.2. Geschwisterkind Regelung. Die Regelung gilt, wenn zum beantragten Zeitpunkt des Platzbezugs in der Einrichtung ein Geschwisterkind diese Einrichtung besucht. Sie gilt auch dann, wenn der Platzbezug zum Beginn eines neuen Kindergartenjahres erfolgen soll und das Geschwisterkind die gleiche Einrichtung zum Ende des unmittelbar davor liegenden Kindergartenjahres verlässt. Im Anschluss erfolgt die Vergabe nach dem

1.3. Geburtsdatum, hier Vergabe an Kinder nach dem Alter absteigend Sollten mehrere Kinder am gleichen Tag geboren sein, erfolgt die Platzvergabe nach dem früheren Anmeldedatum und bei gleichem Anmeldedatum dann per Losentscheid. Sollte dann kein freier Platz mehr in der Wunscheinrichtung Erstpriorität zur Verfügung stehen, erfolgt die Vergabe für die zweite angegebene Einrichtung nach nachstehenden Kriterien:

1.4. Wunscheinrichtung Zweitpriorität Sollte die Nachfrage an die Wunscheinrichtung die freien Plätze übersteigen, dann erfolgt die Vergabe von freien Plätzen nach dem

1.5. Geburtsdatum, hier Vergabe an Kinder nach dem Alter absteigend Sollten mehrere Kinder am gleichen Tag geboren sein, erfolgt die Platzvergabe nach dem früheren Anmeldedatum und bei gleichem Anmeldedatum dann per Losentscheid.

1.6. Sonstige EinrichtungSollte das Kind auch in der zweiten Wunscheinrichtung keinen Betreuungsplatz erhalten, wird den Eltern bei noch vorhandenen freien Plätzen in anderen Einrichtungen ein Angebot vorgelegt. Es werden zunächst Plätze Eltern mit den ältesten Kindern angeboten. Hierbei werden sämtliche noch freien Plätze in allen Einrichtungen angeboten. Sonderregelung für Kinder, die aus einer Krippe heraus einen Platz in einer Kindertagesstätte beantragen: Kinder, die bereits einen Krippenplatz belegen und aufgrund des Alters diesen abgeben müssen, werden anderen Kindern gegenüber bei der zentralen Platzvergabe nur in dem Punkt bevorzugt, wo für beide Kinder für den gleichen Zeitpunkt und für die gleiche Einrichtung Anträge vorliegen. Sollten mehrere Krippenkinder einen Platz wünschen, so geht es nach der Reihenfolge des Alters (absteigend), dann nach dem Anmeldedatum und dann nach Losentscheid.